Allgemeine Geschäftsbedingungen des PSC Pele‘ Skill Center

Vertragsbestimmungen

Die PSC  (nachstehend Pele’s Skill Center genannt), hat mit dem PSC- Abonnementinhaber  oder dem freiberuflichen Trainer (nachfolgend Mitglied genannt) einen Vertrag über die Benutzung der PSC-Einrichtung abgeschlossen.

1. Die PSC stellt dem Mitglied auf dessen eigenes Risiko die PSC-Einrichtung für die Dauer dieses Vertrags während der Öffnungszeiten zur Benützung zur Verfügung. Das Mitglied wird von Seiten der Verantwortlichen der PSC über den richtigen Gebrauch der Einrichtung instruiert. Trainingslektionen mit einem Trainer der PSC oder einem freiberuflichen Trainer, wie Videoanalysen sowie Getränke und Lebensmittel sind nicht inbegriffen.

2. Damit sich das Mitglied die Trainingsfläche reservieren kann, stellt die PSC einen Onlinekalender zur Verfügung. Im Weiteren kann die Reservation auch Telefonisch erfolgen über 079 418 08 07.

3. Da die PSC auch während der Abwesenheit der PSC-Mitarbeiter benutzt werden kann, werden die Räumlichkeiten in der PSC videoüberwacht. Des Weiteren hat sich der ABO- Inhaber immer an folgende Verhaltensregeln zu halten:

 

·        Das synthetische Eisfeld darf nur mit Schlittschuhen betreten werden

 

·        Ausser Wasser (ohne Beimischung von Süssstoffen), sind keine Getränke und Esswaren in der Nähe der PSC Anlagen erlaubt

 

·        Es ist untersagt andere Personen/ Spieler mittrainieren zu lassen ohne ABO

 

·        ABO Inhaber unter 12 Jahren können das Trainingscenter nur in Begleitung Erwachsener oder im Beisein eines PSC Trainer benützen

 

·        Unnötiges, seitliches an die Banden schiessen ist nicht erlaubt, hierfür stehen Tore und Schussstation zur Verfügung

 

·        Bevor die Trainingslektion des nächsten Mitglieds beginnt, muss das Feld mit dem Besen vom Abrieb befreit werden

 

·        Beim Verlassen der PSC Halle muss der Hauptschalter bei der Eingangstüre gedreht werden.

 

·        Eigene Abfälle, wie Klebebandrückstände etc., in zur Verfügung gestellten Kehrichteimer werfen

 

·        Rauchen ist im ganzen Gebäudekomplex nicht erlaubt

 


4. Die Nichtbenützung der PSC-Einrichtung berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückvergütung des vereinbarten Abo oder Mietpreises. Im Falle von kürzeren Betriebsunterbrüchen von insgesamt 20 Tagen pro Jahr (z.B. infolge Reparatur, Generalreinigung, Umbauten etc.), hat das Mitglied keinen Anspruch auf Vergütung irgendwelcher Art. Bei längeren Unterbrechungen aus den genannten oder anderen Gründen, verlängert sich dieser Vertrag automatisch um die Dauer der Schliessung. Weitere Ansprüche des Mitglieds sind indessen ausgeschlossen.

5. Jede Haftung der PSC für Schäden, die das Mitglied bei der Benützung der PSC-Einrichtung erleidet, insbesondere durch Diebstahl, Unfall, Krankheit etc., ist ausgeschlossen. Für mutwillige Schäden in den Räumlichkeiten der PSC, im Gebäude wie auf dem Areal auf welchem die PSC betrieben wird, haftet der verursachende Teilnehmer. Schäden sind sofort beziehungsweise innert 3 Tagen zu melden (Schadenformulare sind verfügbar).

6. Der Mietpreis (Mitglieder-Abo) ist innerhalb 20 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages zu bezahlen. Das Mitglied anerkennt in jedem Fall den im Vertrag vereinbarten Betrag zu schulden. Im Weiteren ist die PSC berechtigt, für jede Mahnung CHF 10.- sowie allfällige Inkassokosten zu verrechnen.

 


7. Jedes Mitglied erhält direkt nach der Unterzeichnung dieses Vertrages einen Zugangscode. Der Zutritt in die freigegebenen Räumlichkeiten des PSC ist nur mit diesem Code möglich, welcher wie die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht übertragbar ist. Der Zugangscode darf nicht weiter gegeben werden. Bei Verfehlungen kann die PSC das ABO annullieren. Rückerstattung je nach Benützung vor der Annullation

 


8. Ist das Mitglied voraussehbar am Besuch in der PSC verhindert, kann die Mitgliedschaft bei Beibringung einer entsprechenden Bestätigung in folgenden Fällen vorübergehend unterbrochen werden, wobei sich die Mitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung verlängert:

 

·        Bei Krankheit, Unfall, Spitalaufenthalt und Schwangerschaft gegen vorzeigen eines ärztlichen Zeugnisses

 

·        Bei Vorliegen von beruflichen Gründen gegen Beibringung einer Bestätigung des Arbeitgebers

 

·        Während dem Absolvieren der RS/UOS/OS/WK etc. gegen Kopie des Marschbefehls

 


Die Unterbrechung kann, sofern nichts anders vereinbart ist, nicht länger als neun (9) Monate dauern. Sie kann nur beansprucht werden, sofern das Mitglied alle bisherigen zur Zahlung fälligen Beiträge geleistet hat.

9. Die PSC-Leitung behält sich vor, Mitglieder, die das Ansehen des Clubs stören, jederzeit auszuschliessen. In diesem Fall wird dem Mitglied auf sein Verlangen hin derjenige Teil des Mietzinses zurückerstattet, welcher der noch nicht verfallenen Vertragsdauer entspricht. Das Mitglied schuldet im Falle eines Ausschlusses eine Umtriebs Entschädigung von CHF 200.-.

10. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

11. Vor Ablauf des Jahres- ABO wird der Inhaber jeweils schriftlich durch die PSC informiert.

12. Die PSC behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen künftig anzupassen. Es gelten jeweils die aktuellen Vertragsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

13. Für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand der PSC mit Sitz in Visp.

 

 

 

Ich erkläre mich einverstanden mit den AGB des PSC Trainingscenter

 

Ort/ Datum                                                                   Unterschrift

 

 

 

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